Impressum
Seitenbetreiber i.S.d. § 5 TMG
Richard Langfritz GmbH Bauunternehmen
Gsteinacher Straße 71
90537 Feucht
Deutschland
E-Mail: kontakt@langfritz-bau.de
Tel.: +49 9128 29 72
Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg
Registernummer: HRB 6500
Geschäftsführer
Klaus Langfritz, Richard Langfritz
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE 133535852
Angaben für die Tätigkeit als Ingenieur/in
Berufsbezeichnung
Ingenieur/in (verliehen in Deutschland)
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Ingenieur/in
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
E-Mail: info@bayika.de
Tel.: 089 – 41 94 34 -0
Fax: 089 – 41 94 34-20
Website: http://www.bayika.de
Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Ingenieur/in
Es gelten die nachstehend benannten berufsrechtlichen Regelungen für die Tätigkeit als Ingenieur/in in der Bundesrepublik Deutschland:
-
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) ( https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/ )
-
Baukammerngesetz Bayern (BauKaG) ( https://www.bayika.de/de/kammer/aufgaben/rechtliche-grundlagen/index.php )
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Berufsordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau ( https://www.bayika.de/de/kammer/aufgaben/rechtliche-grundlagen/index.php#tab_e032d32be41ce1f508db0a0a80739570_2 )
-
Ingenieurgesetz des Bundeslandes Bayern ( http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIngG2016 )
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Weitere Rechtliche Regelungen abrufbar bei der Ingenieurkammer Bayern ( https://www.bayika.de/de/kammer/aufgaben/rechtliche-grundlagen/index.php )
Die Regelungen können auch bei der zuständigen Kammer und Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Ingenieur/in unter http://www.bayika.de eingesehen werden.
Berufshaftpflichtversicherung
VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
Fürther Str. 9
90429 Nürnberg
Deutschland
Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Hinweis gemäß § 36 VSBG
Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teilnehmen. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.
Urheberrecht und Bildnachweise
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